AGBs

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der connexx GmbH, Mendelstraße 21, 39100 Bozen (BZ) Italien („connexx“), regeln sämtliche Lieferrahmenverträge und/oder einzelne Kaufverträge und/oder Dienstleistungsrahmenverträge und/oder einzelne Dienstleistungsverträge mit dem Kunden im In- und Ausland, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen wurden. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder sonstigen von den vorliegenden AGB abweichenden Verkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Abmachung zwischen den Parteien. Vertragserfüllungshandlungen seitens connexx gelten nicht als Zustimmung zu von den vorliegenden AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden.

1.2. Im Falle einer Hinzufügung von weiteren Lichtpunkten/Leuchten zu bestehenden Dienstleistungsverträgen und/oder Dienstleistungsrahmenverträgen sind diese zusätzlichen Lichtpunkte/Leuchten, auch ohne Notwendigkeit eines entsprechenden Verweises und vorbehaltlich einer entsprechenden Erhöhung des Entgelts, vom bestehenden Dienstleistungsvertrag und/oder Dienstleistungsrahmenvertrag umfasst und unterliegen den vorliegenden AGB.

1.3. Bei den vorliegenden AGB handelt es sich um Rahmenbedingungen. Nach Annahme der AGB durch den Kunden finden die AGB, auch ohne Notwendigkeit eines Verweises oder einer neuerlichen Zustimmung seitens des Kunden, automatisch auf alle weiteren Verträge und Vereinbarungen Anwendung, die connexx mit dem Kunden abschließt, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen zwischen connexx und dem Kunden.

 

2. Vertragsabschluss und aufschiebende Bedingung

2.1. connexx erstellt auf Grundlage der Angaben und Vorgaben des Kunden eine Smart-Lighting-Lösung, welche dem Kunden übermittelt wird. Diese Übermittlung durch connexx an den Kunden stellt eine reine an den Kunden gerichtete Einladung dar, die Dienstleistungen und Produkte, die in der Smart-Lighting-Lösung angeführt werden, zu bestellen. Es obliegt dem Kunden, einen entsprechenden Auftrag für den Erwerb der Produkte und die Beziehung von Dienstleistungen an connexx zu verschicken. Dieser Auftrag, unabhängig davon ob er Änderungen in Bezug auf die von connexx bereitgestellte Lösung enthält, muss vom Kunden an connexx geschickt werden und wird als Vertragsangebot angesehen. Der Vertrag zwischen connexx und dem Kunden wird erst abgeschlossen

i) sobald connexx den Auftrag des Kunden schriftlich und vollumfänglich annimmt oder

ii) mit dem Beginn der Ausführung des Vertrags seitens connexx (z.B. Beginn der Erbringung der Dienstleistung, welche vom Kunden angefordert wurde). Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes bleibt eine andere Möglichkeit des Vertragsabschlusses ausgeschlossen, ebenso Vertragsabschluss durch Vertragshändler ohne entsprechende schriftliche Vollmacht.

2.2. Für den Fall, dass der Kunde von connexx Produkte und/oder Dienstleistungen erwirbt, die individuell für den Kunden produziert bzw. individuell nach den Wünschen des Kunden entwickelt werden und/oder im Vergleich zu den Standardprodukten bzw. Standarddienstleistungen von connexx nach den Wünschen des Kunden modifiziert werden unterliegt der Vertragsabschluss zudem der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Bestätigung von connexx der/des individuellen Produkte/des individuellen Produkts bzw. des modifizierten Standards.

2.3. Die Erbringung von Dienstleistungen beginnt im Moment ihrer Freischaltung durch connexx.

3. Lieferung - Leistungsfrist

3.1. Die Lieferung von Hardware erfolgt FCA Cortaccia/Kurtatsch (Incoterms 2020), falls nicht anders schriftlich vereinbart. Auf jeden Fall erfolgt der Transport auf Risiko des Kunden, auch wenn von connexx organisiert oder bezahlt. Dem Kunden werden allfällige Ansprüche gegenüber dem Transporteur abgetreten. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, für die der Kunde verantwortlich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Erfüllungsort der Lieferung ist Kurtatsch.

3.2. Außer im Falle eines ausdrücklich als verbindlich in Schriftform zugesagten Liefer- und Leistungstermins, inklusive Termine für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Freischaltung von Dienstleistungen, gelten die Fristen vorbehaltlich und sind nur indikativ. Sie setzen voraus, dass connexx selbst rechtzeitig beliefert worden ist und der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Verzögerungen seitens connexx legitimieren weder zur Vertragsauflösung noch zum Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen des Kunden. Auch bei verbindlich zugesagten Liefer- und Leistungsterminen wird eine Haftung für Liefer- und Leistungsverzögerungen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens connexx, ausgeschlossen.

3.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von connexx nicht zu vertreten sind und die die Lieferung/Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten von connexx oder deren Unterlieferanten eintreten, hat connexx auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen in jedem Fall nicht zu vertreten.

Bei Verzögerungen von mehr als 60 Tagen steht dem Kunden lediglich ein Rücktrittsrecht zu, mit Ausschluss von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen jedweder Art gegenüber connexx.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zu dem von connexx mitgeteilten Liefertermin entgegenzunehmen und der Kunde kann sich auch Teillieferungen seitens connexx nicht widersetzen bzw. kann Teillieferungen nicht ablehnen. Sollte im Falle einer nicht erfolgten Entgegennahme der Ware connexx den Vertrag im Sinne von Art. 15 auflösen, ist die in Art. 15 angeführte Pönale geschuldet. Alternativ kann connexx im Falle einer mangelnden Entgegennahme umgehend die Zahlung des vereinbarten Preises fordern, auch falls diese noch nicht fällig sein sollte.

3.4. Die Möglichkeit des Kunden zur Auflösung des Vertrages gemäß Art. 1467 ZGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3.5. Nach Beginn der Produktion der vom Kunden in Auftrag gegebenen Produkte und in jedem Fall spätestens nach Übergabe der Produkte durch connexx an den Transporteuer bzw. im Falle einer mangelnden Entgegennahme der Produkte durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer, erlischt die Zahlungsverpflichtung des Kunden auch nicht in den Kunden betreffenden Fällen von höherer Gewalt.

4. Vertragsdauer, Leistungsbeginn, Leistungsumfang, Preis und Zahlung

4.1. Angeführte Preise beim Verkauf von Hardware verstehen sich FCA Kurtatsch (Incoterms 2020), falls nichts anderes vereinbart, netto Umsatzsteuer und anderen Abgaben und Steuern.

4.2. Angeführte Preise für den Bezug von Dienstleistungen verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, netto Umsatzsteuer und anderen Abgaben und Steuern.

4.3. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abmachung zwischen den Parteien, ist seitens des Kunden sowohl beim Kauf von Hardware als auch beim Bezug von Dienstleistungen eine Anzahlung in Höhe von 50% im Moment des Vertragsabschlusses gemäß Art. 2 geschuldet. Die Zahlung des restlichen Kaufpreises wird bei Bereitstellung der Ware bzw. 60 Tage nach Leistungsbeginn in Rechnung gestellt. Zahlungsziel ist 30 Tage Rechnungsdatum, falls nichts anderes vereinbart. Im Falle einer stillschweigenden Vertragsverlängerung gelten dieselben Zahlungsbedingungen (50% wird bei Beginn der neuen Vertragsperiode in Rechnung gestellt, 50% nach 60 Tagen). Bei Kunden, für welche Kreditlimits bestehen, können die Zahlungsbedingungen auch nach Vertragsabschluss einseitig durch connexx abgeändert werden, um das Kreditlimit und eine allfällige Überschreitung desselben zu berücksichtigen.

4.4. Die Rechnungen werden im Einklang mit den geltenden Bestimmungen zur elektronischen Rechnung ausgestellt.

4.5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß Art. 5, Legislativdekret 231/2002 verrechnet. 4.6. Aussetzung der Zahlung oder Verrechnung, aus was für einem Grund auch immer, ist nicht zulässig (solve et repete). Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen oder Anzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von connexx als geleistet.

4.7. Sofern sich nach Vertragsabschluss die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert (z.B. Herabstufung der Kreditwürdigkeit oder Einträge in die sog. „Centrale Rischi“), ist connexx berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden unverzüglich fällig zu stellen und geltend zu machen. Bereits gewährte Zahlungsaufschübe oder vorgesehene Zahlungsfristen gelten in einem solchen Fall als widerrufen.

4.8. Die Mindestvertragslaufzeit für die Erbringung von dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen beträgt 12 Monate nach Freischaltung der Dienstleistung. Längere Vertragslaufzeiten müssen zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb der für connexx nicht verbindlichen Frist von 60 Tagen nach Vertragsabschluss, sofern der Kunde alle notwendigen Voraussetzungen für die Funktionalität erfüllt hat.

Sofern ein Vertrag für dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen nicht schriftlich vom Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung muss connexx innerhalb der obengenannten Frist erhalten und diese wird zum Vertragsende wirksam.

Die Erbringung der Dienstleistung beginnt im Moment ihrer Aktivierung durch connexx. connexx behält sich vor, die Aktivierung der Dienstleistung erst vorzunehmen, sobald die vertragsgegenständliche Hardware an das Stromnetz angeschlossen ist.

4.9. Connexx kann von Dienstleistungsverträgen jederzeit, mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen mit schriftlicher Mitteilung, die mittels zertifizierter E-Mail oder mittels Einschreiben mit Rückantwort verschickt werden muss, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, vorbehaltlich anderslautender Abmachungen mit dem Kunden. Der Rücktritt wird zu dem von connexx im Rücktrittsschreiben angegebenen Datum wirksam.

4.10. Der Leistungsumfang der von connexx vertraglich zu erbringenden Dienstleistungen ist im vom Kunden bestätigten Angebot angeführt. Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht Teil des Vertrages und müssen getrennt zwischen den Parteien vereinbart und vom Kunden vergütet werden.

4.11. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes, kann connexx, sollte es im Zuge der Vertragserneuerung zu Änderungen oder zu Anpassungen der Dienstleistungen an technologische Neuentwicklungen gegenüber dem Vorjahr kommen, die Preise der entsprechenden Dienstleistungen für die nächste Vertragsperiode anpassen. Sollte connexx zur Erbringung der eigenen Dienstleistungen die Dienstleistungen von Dritten nutzen, kann connexx die eigenen Preise anpassen, falls die Dritten, die die Dienstleistung erbringen, ihre Preise erhöhen sollten. In diesen beiden Fällen hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab dem Erhalt der entsprechenden Mitteilung über die Preiserhöhung seitens connexx oder ab dem Erhalt der Rechnung von connexx, welche den bereits erhöhten Preis enthält, mittels schriftlicher Mitteilung an connexx mittels zertifizierter E-Mail oder per Einschreiben mit Rückantwort vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Rücktrittsschreibens wirksam. Die Dienstleistungen, welche bis zum Vertragsende erbracht werden, werden dem Kunden auf Grundlage und im Verhältnis zum Preis des vorhergehenden Jahres verrechnet, unbeschadet der Anpassung an die Inflation. Andere Preisanpassungen können zwischen den Parteien vereinbart werden.

4.12. Bei der Erbringung von Dienstleistungen nach Zeitaufwand, wird die Arbeitszeit immer in, ggf. aufgerundeten, 15-Minuten-Einheiten berechnet. Der angewandte Stundensatz für Dienstleistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, ist in der Smart-Lighting-Lösung von Connexx angegeben.

4.13. Connexx ist berechtigt, Pauschalen für Fahrtkostenrückerstattung an den Kunden zu verrechnen. Die anzuwendenden Pauschalen sind in der Smart-Lighting-Lösung angegeben.

 

5. Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Dienstleistungsverträgen

5.1. Bei Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, werden unverzüglich die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen eingestellt. Die Dienstleistungen, die bis zum Vertragsende erbracht wurden, werden dem Kunden von connexx in Rechnung gestellt, wobei das Entgelt im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer festgesetzt wird, vorbehaltlich der Bestimmung gemäß Artikel 15.3. Allfällige überschüssige Zahlungen, die vom Kunden aufgrund eines Vertragsendes vor dessen natürlicher Fälligkeit gemacht wurden, werden von connexx rückerstattet. Unbeschadet bleibt für connexx auf jeden Fall die Möglichkeit, eventuelle Beträge, die dem Kunden zurückerstattet werden müssten, mit anderen Forderungen jeglicher Art, die gegenüber dem Kunden bestehen, aufzurechnen, sowie die Anwendung von Artikel 15.3. Im Falle eines Rücktritts von connexx kann der Kunde keinen Anspruch auf eine Entschädigung und/oder auf Schadenersatz für die Ausübung des Rücktrittsrechts seitens connexx geltend machen.

6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages

6.1. Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 4.11. bezüglich der Änderung der Entgelte für die Erbringung von Dienstleistungen, hat connexx die Möglichkeit, die vorliegenden AGB und/oder den Umfang der erbrachten Dienstleistungen, einseitig abzuändern und zu ergänzen, um sie allfälligen verpflichtenden, nachträglichen Gesetzesbestimmungen anzupassen, auch in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten, und/oder um sie dem technischen Fortschritt bei der Erbringung der Dienstleistungen anzupassen und/oder um sie an die Vertragsbedingungen und/oder an den Umfang der erbrachten Dienstleistungen anzupassen, die von Dritten erbracht werden und derer sich connexx bei der Erbringung der eigenen Dienstleistungen bedient. Die obengenannten Änderungen und/oder Ergänzungen werden mit geeigneten Mitteln wie z.B. mittels E-Mail oder zertifizierter E-Mail von connexx dem Kunden mitgeteilt und treten einen Monat nach erfolgter Mitteilung in Kraft. Die abgeänderten und ergänzten Vertragsbedingungen werden ab ihrem Inkrafttreten auf alle bereits mit den Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsverträge oder Dienstleistungsrahmenverträge, die dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen vorsehen, angewandt. Im Falle von inhaltlichen Änderungen der Vertragsbedingungen, die nicht in seinem ausschließlichen Interesse sind, kann der Kunde mittels einer Mitteilung an connexx, welche per Einschreiben mit Rückantwort oder per zertifizierter E-Mail innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der obengenannten Mitteilung betreffend die Änderung und/oder Ergänzung übermittelt werden muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt des Rücktrittschreibens wirksam. Die aktualisierte Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Kunden auf Anfrage geschickt und die AGB werden in jedem Fall auch auf der Internetseite von connexx (https://www.connexx.it) veröffentlicht. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag, gelten die Bestimmungen von Artikel 5.1.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware/Hardware bleibt diese im Eigentum von connexx.

8. Beanstandungen und Gewährleistung für Hardware

8.1 Garantiezeitraum

connexx garantiert, dass Produkte/Hardware innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab Rechnungsdatum keine nennenswerten Material-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler aufweisen. Nach Ablauf von zwei Jahren ab Rechnungsdatum ist eine jede Haftung/Garantie/Gewährleistung seitens connexx für Material-Konstruktions- und Fabrikationsfehler ausgeschlossen.

Die gewährte Garantie gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungs-Spezifikationen (Datenblatt) verwendet werden sowie fachmännisch installiert und in Betrieb gesetzt wurden. Grenzwerte für Temperaturen, Spannungen und Ströme dürfen nicht überschritten werden. Das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen Belastungen ausgesetzt sein. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. Der Ausfall einzelner oder mehrerer Steuerungseinheiten fällt nicht in diese Garantie, sofern die Funktion der gesamten Baugruppe nicht nennenswert beeinträchtigt ist und eine bestimmte, unvermeidbare Nennausfallrate unterschritten bleibt.

8.2 Garantieleistungen

connexx gewährleistet nicht, dass die Produkte für einen spezifischen Gebrauch des Kunden geeignet sind.

Die Garantieleistung enthält grundsätzlich nur die Lieferung an den Kunden von gleichen oder gleichwertigen Ersatzprodukten, mit Ausschluss eines jedweden darüberhinausgehenden Anspruchs oder Forderungen des Kunden für allfällige höhere Schäden oder für entgangenen Gewinn. Ausgeschlossen bleibt auch der Ersatz sämtlicher Kosten für den Austausch und die Demontage vor Ort von fehlerhaften Produkten und für die Installation der Ersatzprodukte (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste).

Unbeschadet des vorangehenden Absatzes steht es einzig connexx - und nicht auch den Kunden - zu, anstelle der Ersatzlieferung, die fehlerhaften Produkte entweder an einem ihrer Standorte oder am Ort des Kunden zu begutachten und zu reparieren, entweder selbst oder durch beauftragte Drittfirmen. Auch in diesem Fall gehen sämtliche Kosten, die über die eigentlichen Reparaturkosten hinausgehen, wie die Kosten für Ein- und Ausbau, Entsorgungskosten, Hebevorrichtungen, Gerüste, zu Lasten des Kunden.

Einzig für den Fall, dass der Kunde im Rahmen dieses Vertrags aufgrund von anwendbaren bindenden Rechtsvorschriften einen umfangreicheren Anspruch als nur auf Ersatzlieferung haben sollte, so hat er dies an connexx vorab schriftlich zu dokumentieren, Kostenvoranschläge für Austausch und Installation von Ersatzprodukten vor Ort, oder für Reparatur vor Ort, schriftlich zu unterbreiten und connexx schriftlich die Möglichkeit einzuräumen, den Austausch und die Installation bzw. die Reparatur selbst oder durch von connexx beauftragte Drittfirmen durchzuführen, bei sonstigem Verlust des Anspruchs auf Ersatz von jedweden Kosten.

Sämtliche Ersatzprodukte oder Reparaturbestandteile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig oder höherwertig sind. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte und Reparaturbestandteile ist gleichwertig oder höherwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes. connexx garantiert, dass Ersatzprodukte oder reparierte Produkte für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt bzw. repariert wird, keine Materialfehler oder Herstellungsmängel aufweisen. Es gelten im Übrigen dieselben Voraussetzungen, Bedingungen, Umfang und Ausschlüsse der Garantie wie für das ursprüngliche fehlerhafte Produkt.

Die Garantie erlischt sofort, wenn an der Ware ohne schriftliche Einwilligung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen werden, oder die Ware unsachgemäß oder von nicht qualifiziertem Personal installiert wird. Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung kann es zu Abweichungen in den Eigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Für den Fall, dass der Einsatz der Produkte in einem kritischen Umfeld in Bezug auf Temperaturen, Feuchtigkeit, salzhaltige Luft, u.a. vorgesehen ist, muss dies zuerst mit connexx abgestimmt werden. connexx wird in diesen Fällen verifizieren, ob spezielle Bearbeitungen oder Materialien notwendig sind, um die Lebensdauer des Produktes garantieren zu können.

Ansprüche auf die Garantieleistung bestehen nur, wenn folgende kumulative Bedingungen erfüllt werden und wenn der Kunde die Erfüllung dieser Bedingungen nachweist, wo anwendbar ausschließlich schriftlich:

1) Das Produkt wurde in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungs-Spezifikationen (Datenblatt) verwendet, fachmännisch installiert und in Betrieb gesetzt.

2) Es wurden keine Änderungen oder Instandsetzungen (Hardware oder Software) ohne schriftliche Einwilligung von connexx vorgenommen.

3) Die gemäß Montage- und Betriebsanleitung definierten Arbeiten wurden vorgenommen und deren Ausführung wurde entsprechend dokumentiert.

4) Die Grenzwerte für Temperaturen, Spannungen und Ströme wurden nicht überschritten.

5) Mängel sind nicht auf unvorhergesehene und unvorhersehbare Vorkommnisse, wie Zufall und/oder höhere Gewalt, elektrische Entladungen, Blitze, Überspannungen zurückzuführen, bei denen ein Bezug auf Mängel im Herstellungsprozess des Produkts auszuschließen ist.

6) Das Produkt wurde keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen Belastungen ausgesetzt.

7) Die Installation des Produktes in besonderem Umfeld, die die Lebensdauer des Produktes beeinträchtigen könnte, wurde mit connexx abgestimmt.

8) Das Produkt wurde vollständig gemäß Kaufvertrag bezahlt.

9) Ansprüche auf die Garantieleistung wurden nicht später als fünfzehn Tage ab Entdeckung des angeblichen Defekts schriftlich per E-Mail an mailto:support@connexx.it  mitgeteilt.

10) Dort wo die Planung und Kalkulationen nicht direkt von connexx durchgeführt wurden, hat der Kunde schriftlich nachzuweisen, dass die vom Kunden selbst bzw. von Dritten durchgeführten Planungen und Kalkulationen den vorgeschriebenen Produkt- und Anwendungs-Spezifikationen (gemäß Datenblatt) entsprechen.

8.3 Geltendmachung des Garantieanspruchs

Die Vorlage des Kaufvertrags oder einer entsprechenden Rechnung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie. Der Garantieanspruch ist unmittelbar und spätestens innerhalb der in Art. 7.2. angeführten Frist nach Auftreten eines Defekts per E-Mail an support@connexx.it mitzuteilen. Defekte Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ersatzware an connexx zur Prüfung verschickt werden. Falls im Rahmen der Prüfung kein Defekt festgestellt werden kann, der Garantieanspruch nicht besteht oder die Ware nicht retourniert wurde, ist connexx berechtigt, die Erstattung der Kosten für die Ermittlung der Schadensursache und für die Ersatzware vom Kunden zu verlangen. Die im Garantiefall von connexx ersetzten Komponenten oder Produkte gehen in das Eigentum von connexx über.

 

9. Beanstandungen und Gewährleistung für Dienstleistungen

9.1. connexx gewährleistet nicht, dass die Dienstleistungen für einen spezifischen oder bestimmten Zweck des Kunden geeignet sind. Die durchgehende Verfügbarkeit und die Sicherheit der Plattform bzw. von Software (z.B. vor Cyberattacken) wird nicht gewährleistet. Mangels anderslautender Vereinbarung zwischen den Parteien, werden Softwares, auch in Form von software as a service (Saas), und Applikationen so zur Verfügung gestellt, wie sie sind („as is“). Mängel und/oder Fehler an den Dienstleistungen müssen vom Kunden schriftlich innerhalb von 48 Stunden ab Entdeckung gemeldet und angezeigt werden. Bevor der Kunde andere von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehene Rechtsmittel anwenden kann und vorbehaltlich der Bestimmungen des nachfolgenden Satzes, gewährt der Kunde connexx die Möglichkeit, sofern connexx zu einer Garantieleistung verpflichtet ist, die Mängel und/oder Schäden an den Dienstleistungen, die vom Kunden angezeigt wurden, mittels Reparatur – bzw. Wartungseingriff in die betroffene Dienstleistung, zu beheben oder zu versuchen zu beheben. Es wird jedoch ausdrücklich das Recht des Kunden ausgeschlossen, eine Minderung der bereits an connexx bezahlten oder noch zu bezahlenden Entgelte zu beantragen, falls dieser eine Garantieleistung einfordert und/oder Mängel und Fehler rügt.

9.2. Sollte eine dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistung für einen auch nicht durchgehenden Zeitraum von mehr als 1 Woche pro Monat nicht verfügbar sein, hat der Kunde lediglich Anspruch auf anteilsmäßige Reduzierung des Entgelts für die Erbringung der Dienstleistung, ohne Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadenersatzes oder anderer Ansprüche. Probleme bei oder Unverfügbarkeit der für die einwandfreie Funktion notwendigen Internetverbindung können nicht der connexx angelastet werden.

9.3. Der Garantiezeitraum für dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen beträgt ein Jahr ab Freischaltung.

9.4. Für den Wartungs- und Kundendienst von connexx wird in jedem Fall keine Gewährleistung geleistet.

 

10. Haftungsauschluss

10.1. Nach derzeitigem Stand der Technik ist es nicht möglich, Hard- und Software sowie netz-/telematikgestützte Dienste so zu erstellen und einzusetzen, dass sie in jeder Kombination von Anwendungen, unter allen technischen und äußeren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Software-, Ortungs- und Datenübermittlungsdienste von connexx, auch von der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung durch Dritte sowie von der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsnetzen und sonstigen Netzen Dritter abhängig sind, auf deren Leistungsfähigkeit connexx keinen Einfluss hat.

connexx ist daher allein dafür verantwortlich, sich nach dem jeweiligen Stand der Technik um eine größtmögliche Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der bereitgestellten und bereitzustellenden Hardware, Software und Ortungs- bzw. Datenübertragungsdienste zu bemühen. Diese Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der betreffenden Dienste können, da sie auf GPS-, GSM- oder Internet-Technologie beruhen, nur insoweit gewährleistet werden, als diese Technologien von einem zuverlässigen, dem Stand der Technik entsprechenden Anbieter bereitgestellt werden.

connexx haftet nicht für den Eintritt eines wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht für die Erzielung von Einsparungen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen auf Seiten des Kunden.

connexx ist von der vertraglichen Leistungserbringung befreit, wenn eine in- oder ausländische öffentliche Institution (z.B. Behörde, Gericht, etc.) die Einstellung oder teilweise Einstellung der Dienstleistung in einem oder mehreren Ländern anordnet, anweist oder androht und sich aus einer Änderung der Rechtslage ein entsprechendes Verbot ergibt.

connexx ist von der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen befreit, wenn eine in- oder ausländische öffentliche Stelle (z.B. Behörde, Gericht, etc.) beschließt, den Umfang der zugeteilten Rufnummern für die Erbringung von Dienstleistungen in einem oder mehreren Ländern zu beschränken oder zu ändern.

connexx ist von der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen befreit, wenn eine in- oder ausländische öffentliche Stelle (z.B. Behörde, Gericht, etc.) beschließt, die Erbringung des Roaming-Dienstes für SIM-Karten oder "Permanent Roaming User" in einem oder mehreren Ländern zu sperren oder zu verbieten oder wenn sich aus einer Änderung der Rechtslage ein entsprechendes Verbot ergibt.

10.2. connexx ist nur für die Bereitstellung, den Betrieb und den Zugang zu den Plattformen verantwortlich. Für sämtliche Einstellungen/Konfigurierung der Software bzw. auf der Plattform (z.B. Einstellung der Sensoren, Einstellung der Leuchtkraft etc.) ist der Kunde selbst verantwortlich, auch wenn diese von connexx im Auftrag des Kunden vorgenommen werden und connexx übernimmt hierfür keine Haftung. Der Kunde erklärt sich zudem bewusst zu sein, dass ohne Zugang zur Plattform bzw. ohne Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die vertragsgegenständliche Hardware nur eingeschränkt funktioniert, nicht konfiguriert werden kann und es unter Umständen zu Funktionsausfällen kommen kann. Auch für allfällige dadurch dem Kunden entstandenen Schäden übernimmt connexx keine Haftung.

10.3. connexx übernimmt zudem keine Haftung für Schäden, die vom Kunden aufgrund der fehlenden Beachtung gegenständlicher AGB oder anderer zwischen den Parteien abgeschlossener Vereinbarungen verursacht wurden, sowie für Schäden, die auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

1. Zufall oder höhere Gewalt;

2. Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von connexx liegen, wie z.B. Störung der Telekommunikationsanlagen, der Netzwerke oder Unterbrechungen der Stromversorgung;

3. Veränderungen des Systems, der Netzwerke, der Plattform oder der Hardware, die vom Kunden selbst oder von Dritten ohne Zustimmung seitens connexx durchgeführt wurden;

4. missbräuchliche und/oder nicht sachgemäße und/oder nicht vertragsgemäße Verwendung der vertragsgegenständlichen Produkte oder der Dienstleistungen von Seiten des Kunden;

5. Viren oder Cyber-Attacken;

6. mangelnde Verfügbarkeit von bestimmten Dienstleistungen und/oder Produkten, sowie mangelnde Operabilität von bestimmten Dienstleistungen und/oder Produkten oder mangelnde Interoperabilität von bestimmten Dienstleistungen und/oder Produkten;

7. Nichtbeachtung oder Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Art. 10 seitens des Kunden und/oder des (End-)Kunden des Kunden.

10.4 Haftungsbeschränkungen

Unbeschadet der zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, übernimmt connexx, abgesehen von den oben angeführten Garantieleistungen, keine Haftung für vom Kunden erlittene Schäden, sowohl direkter als auch indirekter Natur, darin inbegriffen Schäden, die aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Produkten entstanden sind. Mangels anderslautender Vereinbarungen, ist die Haftung von connexx auf jeden Fall auf das Entgelt beschränkt, welches der Kunde für die Dienstleistung und/oder für das Produkt bezahlt hat, für welche/welches der Kunde fristgerecht das Auftreten von Mängeln und/oder Fehlern angezeigt hat und für welche/welches connexx verpflichtet ist, eine Gewährleistung zu leisten und/oder die Haftung gegenüber dem Kunden für Mängel, Fehler und/oder Fehlfunktionen zu übernehmen. Bei dauerhaften oder regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen ist die Haftungssumme auf ein (1) Jahresentgelt für die Erbringung der Dienstleistung beschränkt.

10.5. Die Haftungsausschlüsse zu Gunsten von connexx gelten nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens connexx.

 

11. Verantwortung und Mitwirkungspflichten des Kunden

11.1. Der Kunde verpflichtet sich, von connexx zur Verfügung gestellte SIM-Karten nur zum Aufbau der eigenen Kommunikation zwischen der vertraglich vereinbarten Hardware, den Leuchten und der Software von connexx und in Verbindung mit der von connexx gelieferten oder freigegebenen vertraglich vereinbarten Hardware zu verwenden und diese Verpflichtung auch seinen (End-)Kunden aufzuerlegen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, Verbindungen, die von einem Dritten unter Verwendung einer von connexx bereitgestellten SIM-Karte, gleich welcher Art und Herkunft, hergestellt werden, über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten (z.B. SIM-Boxing"). Der Kunde darf nicht gegen Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern oder Dritten zugänglich machen, auf Angebote mit solchen Inhalten hinweisen und keine Links auf solche Seiten setzen (z.B. Hyperlinks). connexx weist den Kunden darauf hin, dass die unaufgeforderte Übermittlung von Informationen und Dienstleistungen, z. B. unerwünschte und unaufgeforderte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist. Der Kunde darf die SIM-Karten bzw. die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nicht nutzen, um dauerhafte Sprach- oder Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung herzustellen oder um Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer des Verbindungsziels Zahlungen oder sonstige Vermögenswerte als Gegenleistung erhält oder erhalten soll. Werden die dem Kunden von connexx überlassenen SIM-Karten an einen Dritten weitergegeben, so haftet der Kunde für das Verhalten/die Nutzung durch den Dritten.

11.2. Der Kunde darf die Waren und Dienstleistungen nur dann an seine (End-)Kunden weitergeben, wenn dies im Vertrag gesondert vereinbart ist. Sofern zulässig, ist der Kunde für den Weiterverkauf der Waren und die Bereitstellung Dienstleistungen an seine (End-)Kunden und für alle Verpflichtungen aus den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen (End-)Kunden selbst verantwortlich. Der Kunde muss sicherstellen, dass er die Verpflichtungen aus dem Vertrag auch gegenüber seinen (End-)Kunden durchsetzen kann.

11.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Waren und Dienstleistungen nur in dem Umfang zu nutzen, wie es die Vertragsbedingungen vorsehen. Der Kunde ist für jede unsachgemäße Nutzung der Waren und Dienstleistungen durch den Kunden und seine (End-)Kunden verantwortlich.

11.4. Sofern vertraglich mit dem Kunden vereinbart und sofern die Waren und Dienstleistungen von connexx vom Kunden mit Zustimmung von connexx an den (End-)Kunden des Kunden weitergegeben wurden (z.B. weil sie vom Kunden in Leuchten integriert werden, die an einen (End-)Kunden verkauft werden), übernimmt connexx direkt gegenüber dem (End-)Kunden des Kunden die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen des (End-)Kunden des Kunden betreffend die Waren und Dienstleistungen von connexx, sowie den Kundendienst, die Wartung und den Support betreffend die Waren und Dienstleistungen von connexx.

11.5. Sobald der Kunde eine betrügerische Nutzung einer Dienstleistung vermutet oder feststellt, dass eine SIM-Karte oder ein Gerät, das eine SIM-Karte enthält, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, oder dass eine Person die SIM-Karte oder das Gerät in vertragswidriger oder rechtswidriger Weise genutzt hat, muss er connexx unverzüglich benachrichtigen, nachdem er den Betrug, den Verlust, den Diebstahl oder den Missbrauch entdeckt hat. Zudem muss der Kunde unverzüglich die Abschaltung der betroffenen SIM-Karte(n) und der Dienstleistung veranlassen bzw. bei connexx beantragen. Der Kunde ist für alle Kosten und Verfahren verantwortlich, die sich aus der missbräuchlichen oder betrügerischen Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden, seine (End-)Kunden oder die Nutzer ergeben. Das Replizieren oder Klonen von physischen Zugangsgeräten oder elektronischen Tags, um mehrere Sitzungen zu ermöglichen, ist verboten. connexx ist berechtigt, eine Dienstleistung sofort und ohne Vorankündigung einzustellen oder zu ändern, wenn festgestellt wird, dass eine Dienstleistung in betrügerischer Weise genutzt wird. Der Kunde muss mit connexx zusammenarbeiten, um die Ursachen zu ermitteln und zu beheben.

11.6. Die Hardware enthält eine SIM-Karte. Das Eigentum an dieser SIM-Karte verbleibt bei connexx. Die SIM-Karte muss unmittelbar nach Vertragsende an connexx zurückgegeben werden.

Die SIM-Karte darf nur in der von connexx zur Verfügung gestellten Hardware verwendet werden. Jede andere Verwendung (insbesondere in anderen Geräten) ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

11.7. Es obliegt dem Kunden oder dem (End-)Kunden des Kunden für den notwendigen Anschluss an das Stromversorgungsnetz der vertragsgegenständlichen Hardware von connexx Sorge zu tragen und diese aufrecht zu erhalten und, sofern notwendig, eine Verbindung mit dem Internet herzustellen.

11.8. Es obliegt einzig dem Kunden und/oder vom Kunden dafür beauftragten Dritten die vertragsgegenständliche Hardware von connexx in Leuchten einzubauen und/oder mit Leuchten zu verbinden.

11.9. Der Kunde verpflichtet sich zudem

- Kein „Reverse Engineering“ durchzuführen, vorbehaltlich allfälliger gesetzlicher Ausnahmen, keine anderen Applikationen zu schaffen oder schaffen zu lassen, indem die vertragsgegenständliche Hardware oder Software kopiert werden und nicht zu versuchen, auch unter Mithilfe von Dritten, die vertragsgegenständliche Hardware oder Software durch „Hacking“-Operationen zu beeinträchtigen;

- die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht missbräuchlich oder gesetzeswidrig zu verwenden und keine allfälligen Nutzungsbeschränkungen oder Nutzungseinschränkungen von dritten Dienstleistern, derer sich connexx bei der Erbringung der eigenen Leistungen bedient, zu verletzen;

- die vertragsgegenständlichen Produkte und/oder Dienstleistungen sachgemäß und gemäß den Vorgaben/Spezifikationen von connexx und/oder eines dritten Herstellers zu verwenden;

- sofern notwendig, Batterien/Akkus für die Hardware bei Bedarf zu wechseln

-  Dritten, ohne Zustimmung von connexx, keinen Zugriff auf die Produkte und/oder die Plattform, die Software bzw. die Dienstleistungen zu gewähren.

11.10. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen im Bereich des Datenschutzes und der elektronischen Kommunikation zu treffen, sowie die eigenen Angestellten und/oder Mitarbeiter diesbezüglich aufzuklären und zu unterrichten. Unbeschadet der Bestimmungen gemäß Artikel 10, übernimmt connexx keine Haftung für allfällige Schäden, die der Kunde erlitten hat und die auf fehlende oder ungenügende Anwendung von Schutzmaßnahmen und/oder auf die fehlende und/oder ungenügende Unterrichtung des Personals zurückzuführen sind.

11.11. Der Kunde verpflichtet sich, connexx klag- und schadlos zu halten gegenüber jeglichen Ansprüchen, auch schadensrechtlicher Natur, die von einem jeglichen Dritten gegen connexx erhoben werden und auf die Verletzung von einer oder mehrerer der in diesem Artikel 10 vorgesehenen Verpflichtungen seitens des Kunden zurückzuführen sind.

 

12. Kundendienst/Wartungsdienst/Aktualisierungen – End-Of-Life

12.1. Unbeschadet allfälliger Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber connexx im Sinne dieser AGB oder aufgrund von zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, hat der Kunde keinen Anspruch gegenüber connexx auf die Leistung eines Kundendienstes/Wartungsdienstes, sowie auf die Zurverfügungstellung von Supportpaketen, Aktualisierungen, Patches oder sonstigen Verbesserungen der Software und Dienstleistungen von connexx, wenn der Kunde keinen entsprechenden Service/Supportvertrag mit connexx abgeschlossen hat oder Support/Aktualisierungen/Patches/Verbesserungen punktuell gegen Bezahlung anfordert bzw. bestellt. connexx übernimmt gegenüber dem Kunden dementsprechend keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen sollten und die auf eine mangelnde Wartung, mangelnde Aktualisierung oder in jedem Fall mangelnde Systempflege der Software und der Dienstleistungen zurückzuführen sein sollten.

12.2. connexx gewährleistet nicht, dass die dem Kunden zur Verfügung gestellten Hardware - oder Softwareprodukte laufend aktualisiert und/oder für einen bestimmten Zeitraum produziert werden und/oder dass für einen bestimmten Zeitraum ein Wartungs- und Kundendienst für die Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung steht. Dies gilt sowohl für sowohl für Hardware - oder Softwareprodukte, die direkt von connexx entwickelt und vertrieben werden, als auch für Produkte, die von Dritten geliefert werden. connexx und/oder Dritte können jederzeit die Aktualisierung und/oder die Produktion und/oder den Wartungs- und Kundendienst für die Hardware- und Softwareprodukte beenden (sog. „end-of-life“ oder „EOL“) und connexx haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die der Kunde aufgrund der fehlenden Aktualisierung der Produkte, des fehlenden Wartung- und Kundendienstes oder der Inkompatibilität dieser Produkte mit anderen Systemen und/oder Produkten des Kunden, erlitten hat. Es ist Aufgabe des Kunden im Falle eines „end-of-life“ die Produkte und/oder Dienstleistungen rechtzeitig zu ersetzen.

 

13. Abtretungsverbot

13.1. Es ist dem Kunden untersagt, den Vertrag und/oder Forderungen, auch schadenersatzrechtlicher Natur, die aus dem Vertrag herrühren sollten, ohne Zustimmung von connexx abzutreten.

 

14. Recht auf Aussetzung

14.1. Falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch in Bezug auf Teilzahlungen oder Anzahlungen, nicht vollständig und fristgerecht nachkommt und/oder der Kunde Verpflichtungen, die zur Ausführung des Vertrages erforderlich sind, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen, nicht erfüllt hat, hat connexx das Recht, die eigenen vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der Anzahlungen und/oder bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden auszusetzen. Im Falle einer Aussetzung kann der Kunde gegenüber connexx keinen Schadenersatz oder eine sonstige Entschädigung für allfällige aufgrund der Aussetzung erlittene Schäden geltend machen.

 

15. Geistiges Eigentum und Urheberrechte

15.1. Der Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien hat, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Abmachungen, keinen Einfluss auf die Inhaberschaft und die Nutzungsrechte an Marken, Patenten oder sonstigem geistigen Eigentum in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Plattform bzw. Software. Sämtliche Rechte am geistigen Eigentum verbleiben bei connexx.

15.2. Zeichnungen und andere Unterlagen, die während der Vertragsverhandlung dem Kunden übergeben werden, sind urheberrechtlich geschützt, verbleiben im Eigentum von connexx und dürfen Dritten nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von connexx zugänglich gemacht werden. Sofern kein Vertragsabschluss zustande kommt, sind alle übergebenen Unterlagen auf Verlangen von connexx unverzüglich zurückzugeben, ohne dass der Kunde dazu berechtigt ist, Kopien der Zeichnungen und Unterlagen in jeglicher Form zurückzubehalten.

15.3. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Software von Connexx, auch wenn sie in Form eines Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt wird, im Eigentum von Connexx und/oder von Dritten steht und der Kunde daher kein Recht auf eine wirtschaftliche Nutzung der Software über die im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen hinaus hat. Softwares, Teile der Software, Module und/oder Applikationen, die von Connexx und/oder von Dritten anhand von spezifischen Angaben und Anforderungen des Kunden erstellt und/oder entwickelt werden und die entsprechenden Quellcodes (gemeinsam als „personalisierte Software“ bezeichnet) verbleiben im Eigentum von Connexx und/oder des Dritten und dem Kunden wird nur ein Nutzungsrecht an der personalisierten Software gemäß den vertraglichen Bestimmungen und beschränkt auf die Dauer des Vertrages gewährt. Die personalisierte Software kann, mangels anderslautender Vereinbarungen mit dem Kunden, von Connexx für die eigene gewerbliche Tätigkeit frei verwendet werden und auch anderen Kunden angeboten werden.

 

16. Ausdrückliche Auflösungsklausel

16.1. connexx hat das Recht, den Vertrag, sowie einzelne aufgrund eines Rahmenvertrages abgeschlossene Verträge gemäß Art. 1456 ZGB und nach Ablauf einer letztmaligen Frist von 10 Tagen zur Erfüllung, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden muss, in den folgenden Fällen aufzulösen:

a)               Mangelnde Entgegennahme der Ware durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer, ab einem Verzug von mehr als 14 Tagen nach dem von connexx mitgeteilten Liefertermin;

b)               Nichteinhaltung der folgenden Klauseln der AGB seitens des Kunden: Art. 10.1., 10.2., 10.3., 10.4., 10.5., 10.6., 10.7., 10.8., 10.9. 10.10, 10.11. und 12.1.

c)               Verzug des Kunden bei der Zahlung von jeglichen vom Kunden geschuldeten Summen von mehr als 30 Tagen;

d)               Konkurs des Kunden oder Eröffnung eines anderen Insolvenzverfahrens zu Lasten des Kunden;

16.2. Im Falle einer Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung des Kunden, auch im Sinne dieses Artikels, ist der Kunde in Bezug auf die Lieferung von Hardware und einmalig zu erbringenden Dienstleistungen zur Bezahlung einer Pönale in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages verpflichtet, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens seitens connexx.

16.3. Zusätzlich zum vorigen Absatz 15.2. hat connexx das Recht, im Falle einer Auflösung des Vertrages wegen Nichterfüllung des Kunden, allfällige vom Kunden bereits bezahlte Entgelte für dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen, welche der Kunde aufgrund der Auflösung des Vertrages nicht in Anspruch nehmen kann, als Pönale zurückzubehalten, immer vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens.

 

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

17.1. Es gilt italienisches Recht, mit Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten ist Bozen, Italien.

 

18. Datenschutzklausel

18.1. Die Parteien verpflichten sich zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Einklang mit der EU-Verordnung Nr. 679/2016 und den jeweiligen anwendbaren nationalen Gesetzesbestimmungen.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1. Jegliche Änderung und/oder Integrierung des Vertrages kann nur mittels einer von beiden Parteien unterschriebenen Privaturkunde erfolgen, bei sonstiger Nichtigkeit derselben. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass diese Klausel stillschweigend oder durch konkludentes Handeln abgeändert werden kann.

19.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

connexx GmbH – Jänner 2023

 

 

 

 

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